Nach § 247 BGB beträgt der Basiszinssatz ab dem 1. Juli
1,52 %
Der Basiszinssatz wurde zum 1. Juli 2026 gemäß § 247 BGB neu festgelegt und beträgt nun 1,52%. Damit setzt sich der seit einigen Jahren zu beobachtende Trend moderat steigender Referenzzinssätze fort.
Der Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres von der Deutschen Bundesbank angepasst. Er dient im deutschen Rechtssystem als wichtige Referenzgröße für zahlreiche gesetzliche und vertragliche Regelungen. Seine Entwicklung orientiert sich an den geldpolitischen Rahmenbedingungen im Euroraum und spiegelt damit das allgemeine Zinsniveau wider.
Ein Hinweis für meine Mandanten: Bitte berücksichtigen Sie die Anpassung des Basiszinssatzes bei Ihren Planungen und prüfen Sie, inwieweit sich daraus Auswirkungen auf bestehende oder zukünftige Vereinbarungen ergeben können.